Bundestagswahl 2025: Wahlbenachrichtigung kommt per Brief statt Karte
Am Sonntag, 23. Februar, findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Rund 10.000 Wahlberechtigte sind in unserer Gemeinde aufgerufen, ihre Stimme abzugeben für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag.
Die Wahlbenachrichtigungen werden den Wahlberechtigten bereits Ende der kommenden Woche in Briefform per Post zugestellt.
Damit der Wahlbenachrichtigungsbrief nicht in der übrigen Post oder mit der Werbung im Briefkasten untergeht oder sogar entsorgt wird, ist der Umschlag mit dem Hinweis ,,Amtliche Wahlunterlagen‘‘ bedruckt.
Wer bis zum 02.02.2025 keinen Wahlbenachrichtigungsbrief bekommen hat, kann sich beim Wahlamt der Gemeinde Tholey melden: (06853) 508-0 oder wahl@tholey.de
Briefwahl ist voraussichtlich erst ab Mitte Februar möglich
- Unbedingt zu beachten ist, dass die Gemeinde Tholey mit der Briefwahl vor Ort im Rathaus bzw. mit dem Versand der Briefwahlunterlagen erst dann beginnen kann, wenn ihr die amtlichen Stimmzettel zur Verfügung gestellt wurden. Da es sich bei der anstehenden Bundestagswahl um eine vorgezogene Wahl mit verkürzten Fristen handelt ist davon auszugehen, dass die Stimmzettel erst um den 10. Februar 2025 zur Verfügung gestellt werden.
- Sobald die Stimmzettel zur Verfügung stehen, weisen wir an dieser Stelle, auf unserer Website und auch in den sozialen Medien noch einmal gesondert darauf hin, dass eine Wahl ab diesem Zeitpunkt im Rathaus möglich ist und versenden umgehend die bis dahin beantragen Briefwahlunterlagen.
- Um bei diesem kurzen Zeitraum der Briefwahl keine Zeit zu verlieren, appellieren wir an alle Wahlberechtigten, Briefwahlanträge möglichst frühzeitig zu stellen, damit unter Berücksichtigung der Postlaufzeiten eine rechtzeitige Rücksendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen an die Gemeinde Tholey möglich ist.
Online-Briefwahlservice
Es ist auch möglich, über die Internetseite der Gemeinde Tholey www.tholey.de einen Wahlschein bzw. Briefwahlunterlagen für die Wahlen zum Bundestag am 23. Februar 2025 zu beantragen.
Wer ein Smartphone besitzt, kann auch einen weiteren Service der Gemeinde Tholey nutzen:
Auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief gibt es einen QR-Code, über den man nach dem Scannen zur Online-Eingabemaske für die Anforderung der Briefwahlunterlagen kommt. Die persönlichen Daten der jeweiligen Wählerin oder des Wählers sind dort bereits hinterlegt.
Wichtig in diesem Zusammenhang:
Wahlberechtigte können auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen, wenn sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Denn die Wahlbenachrichtigung ist kein Wahlausweis, sondern eine Einladung zur Wahl. Deshalb werden die Wählerinnen und Wähler auch gebeten, zusätzlich ihre amtlichen Ausweispapiere mit ins Wahllokal zu bringen, um eventuelle Zweifel an der Identität zu klären.
Wer nicht ins Wahllokal gehen kann, hat natürlich ab sofort die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Dazu wird auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung das Formular zur Beantragung von Briefwahlunterlagen abgedruckt.
Dieses muss ausgefüllt und an das Wahlamt im Tholeyer Rathaus geschickt werden oder persönlich abgegeben werden. In diesem Fall werden die Briefwahlunterlagen zugesendet.
Wählerinnen und Wähler können auch direkt im Rathaus per Briefwahl wählen. Dazu ist keine Terminabsprache erforderlich.
Es gelten die normalen Öffnungszeiten des Bürgeramtes:
Montag, Dienstag, Donnerstag: 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr durchgehend,
Mittwoch: 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr durchgehend,
Freitag: 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr.