Stellvertretende Schiedsperson für den Schiedsbezirk II Außen/Michelbach/ Limbach/Dorf im Bohnental gesucht

Stellvertretende Schiedsperson für den Schiedsbezirk II Außen/Michelbach/ Limbach/Dorf im Bohnental gesucht

Das Amt der stellvertretenden Schiedsperson des Schiedsbezirks II Außen/Michelbach/Limbach/Dorf im Bohnental ist derzeit nicht besetzt. Deshalb ist die Wahl einer neuen stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsbezirk II erforderlich.
Interessierte können sich um das Amt der stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsbezirk II bei der Gemeindeverwaltung bewerben.
Gewählt wird die stellvertretende Schiedsperson durch den Gemeinderat der Gemeinde Schmelz nach Anhörung der Ortsräte von Schmelz, Michelbach, Limbach und Dorf im Bohnental.
Die Amtszeit beträgt 5 Jahre.
Schiedspersonen und stellvertretende Schiedsperson sind dazu berufen, Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen nach den Bestimmungen der Saarländischen Schiedsordnung (SSchO) durchzuführen.
Berufen werden können Personen, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind.
Das Amt kann nicht bekleiden,
1. wer die Fähigkeit zur Bekleidung eines öffentlichen Amtes nicht besitzt;
2. wer wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amt nicht geeignet ist.
In das Amt soll nicht berufen werden,
1. wer das 25. Lebensjahr nicht vollendet hat;
2. wer durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Kosten für entsprechende Fortbildungsveranstaltungen von der Gemeinde Schmelz übernommen.
Schlichtungsverhandlungen finden in dem Amtsraum der Schiedspersonen, Kulturhaus Hüttersdorf, Berliner Straße 19, EG, rechts, statt.
Weitere Informationen zum Amt der Schiedsperson erhalten Sie unter folgendem Link: https://www.bds-saarland.de/startseite oder bei der Ortspolizeibehörde unter 06887/301 – 132.

Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schmelz, die sich für das Amt der stellvertretenden Schiedsperson interessieren und zur Wahl stellen möchten, werden gebeten, sich schriftlich bis zum 31. Januar 2025 bei der Gemeinde Schmelz, Ortspolizeibehörde, Rathausplatz 1, 66839 Schmelz, zu bewerben.